Lieber Matthias, das tut mir sehr leid! Mein herzliches Beileid. Das sind so Dinge, die einem erst mal beschäftigen, und Trauer braucht seine Zeit. Das ist auch richtig und gut so, denn es hilft.
Danke, Stefan. Die Familie der Frau meines Vaters hat direkt nach seinem Tod auf Krieg umgeschaltet. Es war unglaublich, ich kenne diese Menschen seit über dreißig Jahren. Anwälte, notariell beglaubigte Dokumente - ich habe allein gestern eine Viertelmillion Euro verloren.
Mein Beileid! Umso trauriger ist es, sich in dieser schweren Zeit auch noch mit solchen Aasgeiern herumschlagen zu müssen. Aber, um dir etwas Mut zu machen, in meinen Augen hast du noch nichts verloren, denn wer welchen Erbteil erhält, entscheidet nicht die Familie der Ehefrau, sondern immer noch das Nachlassgericht im Erbscheinverfahren.
Oder gibt es einen Ehe- und Erbvertrag deiner Eltern mit einer Regelung, wer nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile erben soll? Wenn nicht und falls auch kein Testament vorliegen sollte, greift die gesetzliche Erbfolge.
In dem Fall wären Erben die Kinder (also du und eventuelle Geschwister) und nur, falls die Kinder vorverstorben wären, an deren Stelle und in dieser Reihenfolge Enkel, Bruder/Schwester, Neffen/Nichten, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen deines Vaters.
Sollte die Ehefrau deines Vaters, sofern sie auch deine Mutter ist, vorverstorben sein, erbt deren Familie in der Regel nur, wenn keine näheren Verwandten deines Vaters vorhanden wären. Das ist aber aufgrund der Existenz eines gewissen Herrn Bonetti nicht der Fall.
Sollte sie jedoch nicht deine Mutter sein, besäßen auch ihre vor der Ehe mit deinem Vater gezeugten Kinder ebenfalls einen gesetzlichen Erbanspruch, sofern dieser Anspruch nicht bereits nach dem angenommenen Tod ihrer Mutter erfüllt wurde.
lieber matthias, es tut mir leid dies alles zu lesen, der tod deines vaters macht traurig, das andere macht nur wütend. ich hoffe, du hast gute hilfe, es ist unglaublich was so passiert, leider immer wieder. ich wünsche dir kraft für alles, roswitha
Mein herzliches Beileid.
AntwortenLöschenMein ehrliches Beileid.
AntwortenLöschenLieber Matthias, das tut mir sehr leid! Mein herzliches Beileid. Das sind so Dinge, die einem erst mal beschäftigen, und Trauer braucht seine Zeit. Das ist auch richtig und gut so, denn es hilft.
AntwortenLöschenMein Beileid. Dir viel Kraft in dieser Zeit.
AntwortenLöschenAlles Gute dir, es ist die menschliche Bedingung
AntwortenLöschenAus eigener, sehr schmerzlicher Erfahrung: Mein aufrichtiges Beileid! Kopf hoch! Es wird, darf, ja, es muss für Dich danach weitergehen!
AntwortenLöschenLieber Matthias, mein aufrichtiges Beileid für Deinen Verlust.
AntwortenLöschenMein aufrichtiges Beileid.
AntwortenLöschenDas ist schwer, wenn die Eltern gehen. Man kommt da durch. Ich wünsche dir Kraft und Gelassenheit.
AntwortenLöschenVielen Dank! Es ist schön, wenn man so viele freundliche und verständnisvolle Leser hat.
AntwortenLöschenEs tut mir sehr leid, vom Tod deines Vaters zu erfahren. Ich wünsche, dass dich das nicht zu sehr aus der Bahn wirft. Take your time!
AntwortenLöschenDanke, Stefan. Die Familie der Frau meines Vaters hat direkt nach seinem Tod auf Krieg umgeschaltet. Es war unglaublich, ich kenne diese Menschen seit über dreißig Jahren. Anwälte, notariell beglaubigte Dokumente - ich habe allein gestern eine Viertelmillion Euro verloren.
LöschenLawyer up
LöschenIst schon am Start. Am Montag sieht sich der Makler unser Haus in Schweppenhausen an. Die Dinge sind in Bewegung.
LöschenMein Beileid! Umso trauriger ist es, sich in dieser schweren Zeit auch noch mit solchen Aasgeiern herumschlagen zu müssen. Aber, um dir etwas Mut zu machen, in meinen Augen hast du noch nichts verloren, denn wer welchen Erbteil erhält, entscheidet nicht die Familie der Ehefrau, sondern immer noch das Nachlassgericht im Erbscheinverfahren.
LöschenOder gibt es einen Ehe- und Erbvertrag deiner Eltern mit einer Regelung, wer nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile erben soll? Wenn nicht und falls auch kein Testament vorliegen sollte, greift die gesetzliche Erbfolge.
In dem Fall wären Erben die Kinder (also du und eventuelle Geschwister) und nur, falls die Kinder vorverstorben wären, an deren Stelle und in dieser Reihenfolge Enkel, Bruder/Schwester, Neffen/Nichten, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen deines Vaters.
Sollte die Ehefrau deines Vaters, sofern sie auch deine Mutter ist, vorverstorben sein, erbt deren Familie in der Regel nur, wenn keine näheren Verwandten deines Vaters vorhanden wären. Das ist aber aufgrund der Existenz eines gewissen Herrn Bonetti nicht der Fall.
Sollte sie jedoch nicht deine Mutter sein, besäßen auch ihre vor der Ehe mit deinem Vater gezeugten Kinder ebenfalls einen gesetzlichen Erbanspruch, sofern dieser Anspruch nicht bereits nach dem angenommenen Tod ihrer Mutter erfüllt wurde.
Ich lese es erst jetzt. Herzliches Beileid, Matthias. Take your time!
AntwortenLöschenDanke!
LöschenMein herzliches Beileid als stummer aber treuer Leser, der die Situation kennt. Viel Kraft und viele schöne Erinnerungen.
AntwortenLöschenDanke!
Löschenlieber matthias, es tut mir leid dies alles zu lesen, der tod deines vaters macht traurig, das andere macht nur wütend. ich hoffe, du hast gute hilfe, es ist unglaublich was so passiert, leider immer wieder. ich wünsche dir kraft für alles, roswitha
AntwortenLöschenDanke!
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