Donnerstag, 15. August 2024

In eigener Sache

 Am 16. Juli ist mein Vater gestorben. Ich habe derzeit weder Lust noch Zeit, um Blogposts zu schreiben. Eines Tages geht es hier weiter.

21 Kommentare:

  1. Mein ehrliches Beileid.

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  2. Lieber Matthias, das tut mir sehr leid! Mein herzliches Beileid. Das sind so Dinge, die einem erst mal beschäftigen, und Trauer braucht seine Zeit. Das ist auch richtig und gut so, denn es hilft.

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  3. Mein Beileid. Dir viel Kraft in dieser Zeit.

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  4. Alles Gute dir, es ist die menschliche Bedingung

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  5. Aus eigener, sehr schmerzlicher Erfahrung: Mein aufrichtiges Beileid! Kopf hoch! Es wird, darf, ja, es muss für Dich danach weitergehen!

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  6. Lieber Matthias, mein aufrichtiges Beileid für Deinen Verlust.

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  7. Das ist schwer, wenn die Eltern gehen. Man kommt da durch. Ich wünsche dir Kraft und Gelassenheit.

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  8. Vielen Dank! Es ist schön, wenn man so viele freundliche und verständnisvolle Leser hat.

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  9. Es tut mir sehr leid, vom Tod deines Vaters zu erfahren. Ich wünsche, dass dich das nicht zu sehr aus der Bahn wirft. Take your time!

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    1. Danke, Stefan. Die Familie der Frau meines Vaters hat direkt nach seinem Tod auf Krieg umgeschaltet. Es war unglaublich, ich kenne diese Menschen seit über dreißig Jahren. Anwälte, notariell beglaubigte Dokumente - ich habe allein gestern eine Viertelmillion Euro verloren.

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    2. Ist schon am Start. Am Montag sieht sich der Makler unser Haus in Schweppenhausen an. Die Dinge sind in Bewegung.

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    3. Mein Beileid! Umso trauriger ist es, sich in dieser schweren Zeit auch noch mit solchen Aasgeiern herumschlagen zu müssen. Aber, um dir etwas Mut zu machen, in meinen Augen hast du noch nichts verloren, denn wer welchen Erbteil erhält, entscheidet nicht die Familie der Ehefrau, sondern immer noch das Nachlassgericht im Erbscheinverfahren.

      Oder gibt es einen Ehe- und Erbvertrag deiner Eltern mit einer Regelung, wer nach dem Tod eines bzw. beider Elternteile erben soll? Wenn nicht und falls auch kein Testament vorliegen sollte, greift die gesetzliche Erbfolge.

      In dem Fall wären Erben die Kinder (also du und eventuelle Geschwister) und nur, falls die Kinder vorverstorben wären, an deren Stelle und in dieser Reihenfolge Enkel, Bruder/Schwester, Neffen/Nichten, Onkel/Tanten sowie Cousins/Cousinen deines Vaters.

      Sollte die Ehefrau deines Vaters, sofern sie auch deine Mutter ist, vorverstorben sein, erbt deren Familie in der Regel nur, wenn keine näheren Verwandten deines Vaters vorhanden wären. Das ist aber aufgrund der Existenz eines gewissen Herrn Bonetti nicht der Fall.

      Sollte sie jedoch nicht deine Mutter sein, besäßen auch ihre vor der Ehe mit deinem Vater gezeugten Kinder ebenfalls einen gesetzlichen Erbanspruch, sofern dieser Anspruch nicht bereits nach dem angenommenen Tod ihrer Mutter erfüllt wurde.

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  10. Ich lese es erst jetzt. Herzliches Beileid, Matthias. Take your time!

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  11. Mein herzliches Beileid als stummer aber treuer Leser, der die Situation kennt. Viel Kraft und viele schöne Erinnerungen.

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  12. lieber matthias, es tut mir leid dies alles zu lesen, der tod deines vaters macht traurig, das andere macht nur wütend. ich hoffe, du hast gute hilfe, es ist unglaublich was so passiert, leider immer wieder. ich wünsche dir kraft für alles, roswitha

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