Montag, 5. Mai 2025

Sollte man die Rechtsekzeme verbieten?

 

„Je weniger Talent sie haben, desto größer ist ihr Stolz, ihre Eitelkeit und ihre Arroganz. All diese Verrückten finden jedoch andere Verrückte, die ihnen applaudieren.“ (Erasmus von Rotterdam)

Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsradikal eingestuft. Nicht nur einzelne Landesverbände, sondern den kompletten Saftladen. Und jetzt? „Verbieten“, rufen die einen, „politisch bekämpfen“ rufen die anderen. Ich sage: Lasst sie ins Leere laufen. Hört auf Buddha und den Judo-Lehrer, den ich nie hatte.

Aber der Reihe nach:

Kann man die AfD verbieten?

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ So steht’s im Grundgesetz. Dazu gehört, dass die AfD aktiv gegen die FDGO vorgeht. Den Staat angreift. Höcke & Co reden viel, aber sie handeln nicht. Anders als die Nazis in der Weimarer Republik haben sie keine Schlägertrupps, keine Terroristen oder sonst was im Angebot. Im Prinzip ist diese Partei eine Ansammlung von Thekenschwätzern und Stammtischstrategen ohne jede politische Erfahrung. Es werden immer mal wieder Waffenlager ausgehoben oder lachhafte Verschwörungen von Reichsbürgern aufgedeckt, aber die AfD selbst ist nur ein Haufen von Besserwissern und Wichtigtuern, die man aus jedem Schützenverein kennt.

Hätte die AfD also im Augenblick die Chance, das Grundgesetz zu beseitigen? Nein. Aber das ist ein entscheidender Punkt für ein Verbot. Selbst wenn heute man ein Verbotsverfahren eröffnen würde, zöge es sich über Jahre hin. Im konkreten Fall der NPD hat man gesehen, dass ein solches Verfahren nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein muss. Falls die AfD tatsächlich in ein paar Jahren verboten wäre, bleibt die unbequeme Tatsache, dass sie aktuell die stärkste Partei in Deutschland ist (die CDU liegt ohne die CSU bei etwa zwanzig Prozent, die AfD in allen Umfragen darüber) und sofort unter einem anderen Namen neu gegründet werden würde. Ihr den staatlichen Geldhahn abzudrehen, würde angesichts der vielen Spenden, teils in Millionenhöhe, auch nicht helfen.

Soll man die AfD verbieten?

Die völkischen Radikalinskis sind eine Protestpartei. Sie werden von Menschen gewählt, denen irgendwas nicht passt. Der Pakistani an der Supermarktkasse, die Kopftuchtrulla auf dem Spielplatz, die gepiercte Schwuchtel in der Wohnung nebenan. Schlechte Laune für Deutschland. AfD-Wähler wird es immer geben, selbst wenn es die AfD nicht mehr gibt. Das Potenzial an dämlichen Arschkrampen in der deutschen Bevölkerung schätze ich auf 25 Prozent. Das entspricht exakt dem Anteil der AfD in den Umfragen. Da machst du nix.

Was kann man machen? Die Parteimitglieder und ihre aktiven Anhänger genau beobachten und bei jedem Verstoß gegen die Gesetze gnadenlos vor den Kadi zerren. Dafür haben wir den Verfassungsschutz, die Polizei und die Justiz. Härte des Gesetzes. Zero Tolerance. Das volle Programm. Die braunen Socken spielen entweder nach unseren Regeln oder sie wandern in den Knast, wo ihr kleiner Arsch bei Yussuf und Ali die große Sensation sein wird.

Wenn die AfD jemals mitregieren will, muss sie so viel Kreide fressen, dass zumindest die Union eine Koalition wagt. Das war bei den rechten Parteien in anderen europäischen Ländern nicht anders. Anerkennung der EU, der NATO, des Euro (gegen den die AfD ursprünglich mal von Lucke gegründet wurde) und des Grundgesetzes – das auch für den Turban-Rudi und die Burka-Heidi gilt. Wenn diese Partei jemals ein Wörtchen in diesem Staat mitsprechen will, muss sie sich anpassen – und nicht umgekehrt. Das nur an die Adresse von Herrn Merz, Herrn Spahn & Konsorten.

Fazit: Die AfD muss man ignorieren, ghosten – vor allem in den Medien – und ihr jedwede Beteiligung an der Regierungsverantwortung verweigern. Nur im Einzelfall (Höcke!) sollte man zu juristischen Mitteln greifen. Einer Person kann man das passive Wahlrecht sehr viel einfacher entziehen als einer Partei. Dafür haben wir Artikel 18 GG. Das weitere regelt Bonetti.

P.S.: Sollte sich unsere Demokratie eines Tages tatsächlich als zu schwach erweisen, um einen Haufen hirntoter Schleimbeutel und nichtsnutziger Haderlumpen abzuwehren, melden Sie sich bei mir zur Waffenausgabe. In Wichtelbach steht die Branntweinmauer noch.

 

10 Kommentare:

  1. Hirntote Schleimbeutel? Nichtsnutzige Haderlumpen? Also gar so weit wäre ich bei der Bewertung der Protagonist*innen unseres neuen Kabinetts der Nationalen resp. Christlich-sozialdemokratischen Konzentration nun doch nicht gegangen ... Ich hoffe sehr, du gerätst nicht demnächst in die Mühlen der Klassenjustiz - nicht nur von wegen Herabwürdigung, sondern vor allem auch im Hinblick auf deinen unmissverständlichen Aufruf zum bewaffneten Umsturz des Schweineystems!

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    1. Einige meiner besten Richter sind Freunde.

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    2. Gut für Bonetti, gut für die Richter! Bei mir sinds übrigens die Henker. Die kommen meist günstiger.

      PS.
      Trotzdem, man weiß ja nie, hier noch zwei alternative Ratschläge betr. die Behebung der (intellektuellen) Not von Volk und Reich auf legalem Wege:
      1.) Erlass eines Gesetzes, welches zwingend den Entzug der aktiven und passiven Wahlrechts für jeden deutschen Staatsbürger vorschreibt, der als gesichert dämlich einzuordnen ist. Die Einordnung regelt eine noch zu gründende Bonetti-Behörde.
      oder 2.) Die Regierung löst das Volk auf und wählt ein anderes.

      PPS.
      Ich plädiere für die Bonetti-Variante, denn am Ende kriegt jede Regierung ja doch immer bloß das Volk, das sie verdient. Und umgekehrt. Bonetti befiehl, wir folgen dir!

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    3. Dann befehle ich jetzt einen blauen Montag. Donnerstag ist ja schon wieder Feiertag, da lohnt es sich diese Woche sowieso nicht, irgendwas anzufangen.

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  2. ... ganz pragmatisch gesehen: Wofür hat man denn einen Verfassungsschutz, wenn nicht dafür.

    Und ob 10 Millionen Wähler die AfD gewählt haben ist dabei vollkommen irrelevant.
    Als Argument unbrauchbar, da der Artikel 21 dies komplett ignoriert — interessiert den dabei nicht.
    ein Freund, der vom Völkerrecht "kommt"

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    1. Ja, wir haben den Verfassungsschutz, um die Feinde der Verfassung zu beobachten. Im Bedarfsfall nimmt die Polizei die Täter fest und die Justiz verurteilt sie. Genau dafür haben wir den ganzen Apparat. Leider war das nicht immer so. Maaßen hat die AfD ja mal persönlich beraten und ihnen erklärt, wo die Grenzen sind.

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  3. ... Resümee: Bonetti, ab nach Berlin! Und nicht in ´ne verarzte Zweitwohnung, sondern in den Reichstag — mir egal, wie du das machst — zackzack.
    hats eilig, ein Freund

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    1. Ich bin schon seit August wieder in Berlin. Das Haus in Wichtelbach ist längst verkauft. Ergebnisse meines bisherigen politischen Wirkens in der Hauptstadt: Ampel-Koalition beendet, Neuwahlen veranstaltet, die FDP aus dem Bundestag geworfen, Wagenknecht gestoppt - und das alles in nur neun Monaten!

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    2. Lindner haette eh keine Zeit für Politik gehabt (Schlafmangel).
      Wagenknecht ist harmlos.
      Blackrock rulez, ab tomorrow. Das wäre mal ne challenge !
      Der FCB ist Meister. Freut mich fuer Harry , aber nicht fuer den Vorstand. Wo blieb der Einfluss Bonettis ?
      Booker - Prize in weiter Ferne, trotz neun Monaten in Berlin !!!
      Ich finde, so kann es nicht weitergehn....

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    3. Finde ich auch, aber seit dem Literaturnobelpreis sind mir die anderen Preise echt egal. Blackrotz verwaltet und vermehrt mein Vermögen. Laut Verfassungsschutz ist der Laden gesichert geldgierig. Ich mag das. Bundesliga? Wen interessiert das?

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