Freitag, 28. September 2018
Die schlechte Nachricht
Am 18. September bin ich in den Himmel gekommen und sicher war niemand mehr darüber verwundert als ich selbst. Nachdem ich die Todesanzeige in unserem Amtsblatt mehrere Male gelesen hatte, um jeden Irrtum auszuschließen, begab ich mich unverzüglich zu unserem Dorfbürgermeister.
Der winzige alte Mann, der die Herrschaft in unserem Dorf repräsentiert, seit ich denken kann, öffnete mir bereitwillig die Tür und bat mich in seine Amtsstube, die freilich nichts weiter war als die Wohnküche seiner windschiefen Behausung, in der ein dicker Kater auf der Ofenbank döste.
Schulz, so hieß der Mann, räumte einen Stapel Zeitungen beiseite und bot mir einen Platz an seinem Tisch an. Dann erzählte ich meine Geschichte und er hörte mir geduldig zu. Es müsse sich, so führte ich aus, doch ganz offensichtlich um einen Fehler der Verwaltung handeln. Ich fragte ihn, ob er in meiner Sache im Amt der Kreisstadt vorstellig werden könne.
Er schüttelte nur den Kopf. Nein, sagte er, da könne man leider gar nichts mehr machen. Er könne gegen eine übergeordnete Behörde nichts unternehmen, die gerade in den wichtigen Fragen von Leben und Tod keinen Widerspruch dulde. Weder gegen das Geborenwerden noch gegen das Sterben sei der Einspruch eines Betroffenen möglich. Das müsse ich doch verstehen.
Und so fügte ich mich in mein Schicksal.
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