Freitag, 29. Mai 2015

Weiterbildung für Blogger

Die Formulierung "Die Grünen sind ein Pädophilen-Swinger Club, der nur aus Steuergründen als Partei aufgezogen wurde" verstößt gegen das Presserecht und könnte eine Unterlassungsklage oder eine Abmahnung oder sonst was Juristisches nach sich ziehen. Schreiben Sie also lieber: „Die Grünen wehren sich gegen die Behauptung, ein Pädophilen-Swinger Club zu sein, der nur aus Steuergründen als Partei aufgezogen wurde“ oder „Es gibt Leute, die behaupten, dass die Grünen ein Pädophilen-Swinger Club seien, der nur aus Steuergründen als Partei aufgezogen wurde“.
Blogger, die sich mit Ihren Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden, fallen unter das Presserecht. Satire darf bekanntlich nicht alles, sondern endet an den Hausnummern 186 (üble Nachrede), 187 (Verleumdung) und 192 (Formalbeleidigung).

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